Allergologen
bemängeln Budgetbegrenzung bei Kausaltherapie
Viel
zu wenige Allergiker erhalten Immuntherapie
Lübeck,
26. September 2007 – In Deutschland sind fast 20
Millionen Menschen an einem allergischen Schnupfen
(allergische Rhinitis, Heuschnupfen) erkrankt. Aber nur jeder
Zweite lässt die Allergie ärztlich behandeln, nur ein
Viertel der Betroffenen gelangt zu einem Facharzt und nur
jeder zehnte Heuschnupfenpatient erhält eine spezifische
Immuntherapie (SIT), schätzt der Ärzteverband Deutscher
Allergologen
(ÄDA). Dabei ist diese auch als Hyposensibilisierung oder
Allergie-Impfung bezeichnete Therapie laut
Weltgesundheits-Organisation (WHO) neben dem Meiden der
Allergieauslöser die einzige kausale Behandlung bei
allergischen Atemwegserkrankungen wie Heuschnupfen (Rhinitis)
und Asthma. Als einzige Therapieform bietet die SIT
Allergie-Patienten die Chance, ihre Krankheit dauerhaft zu
heilen. Darüber hinaus wirkt die Immuntherapie im Sinne einer
Allergie-Impfung präventiv. Sie kann den so genannten
Etagenwechsel – die Entwicklung von Asthma bei bestehendem
Heuschnupfen – und Sensibilisierungen gegen weitere
Allergene verhindern.1
„Keine
andere Therapie kann diese Ziele erreichen. Daher ist bei
richtiger Indikationsstellung eine unwirtschaftliche Anwendung
ausgeschlossen“, sagt der Präsident des Ärzteverbandes
Deutscher Allergologen, Professor Dr. Wolfgang Czech aus
Villingen-Schwenningen. Er kritisierte auf dem 2. Gemeinsamen
Deutschen Allergie-Kongress in Lübeck die unterschiedliche
Bewertung der SIT in den einzelnen Kassenärztlichen
Vereinigungen (KVen). Nur acht von 17 KVen haben die SIT
offiziell als Praxisbesonderheit anerkannt. „Viele
allergologisch ausgebildete Ärzte müssen einen großen
Aufwand betreiben, um die Wirtschaftlichkeit der von ihnen
verordneten spezifischen Immuntherapie gegenüber ihrer
regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen)
nachzuweisen. Dieser bürokratische Aufwand könnte durch eine
generelle Anerkennung der SIT als Praxisbesonderheit beendet
werden“, so Czech.
In
der „Empfehlung zu Richtgrößen“ der KBV und der
Spitzenverbände der Krankenkassen vom 21. Februar 20002
wird dargelegt, dass „bei der Bildung von Richtgrößen für
Arzneimittel Verordnungen ausgenommen werden (können), bei
denen keine Anhaltspunkte für eine unwirtschaftliche
Anwendung, für eine Verordnung außerhalb der zugelassenen
Indikation oder für eine Mengenausweitung bestehen.“ Die
Verordnung von Allergen-Präparaten für die spezifische
Immuntherapie durch allergologisch tätige Fachärzte erfüllt
diese Kriterien. Gesundheitsökonomische Studien haben ein
erhebliches Einsparpotenzial durch die SIT ermittelt.
Professor Czech: „Es haben sich bisher keine Anhaltspunkte für
eine unwirtschaftliche Anwendung der spezifischen
Immuntherapie finden lassen. Im Gegenteil: Eine strenge
Budgetbegrenzung würde möglicherweise zum vorzeitigen
Abbruch der SIT und damit zu einer unwirtschaftlichen
Anwendung führen.“
Ein
vom Bundesministerium für Gesundheit bestellter Sachverständigenrat
kam bereits 2001 zu dem Ergebnis, dass die spezifische
Immuntherapie zu wenig und zu spät genutzt werde, obwohl
diese Therapie das Risiko für zusätzliche Sensibilisierungen
sowie eine fortschreitende Verschlechterung der Beschwerden
reduziert und außerdem die Behandlungskosten senken kann.3
Voraussetzung
für eine spezifische Immuntherapie ist die Diagnose durch den
allergologisch erfahrenen Arzt. Die Indikation für eine SIT
wird streng und nur bei entsprechender Therapietreue (Compliance)
seitens des Patienten gestellt. Anwendungen außerhalb der
Indikation sind wenig wahrscheinlich und bisher weder bekannt
noch beschrieben. Selbst wenn die Immuntherapie aufgrund
zunehmender Allergieraten vermehrt zur Anwendung käme, wären
die kurzfristigen Auswirkungen auf die
Gesamt-Arzneimittelkosten äußerst gering. Langfristig führt
die SIT zu Einsparungen für das Gesundheitssystem in
Millionenhöhe. Die Bestätigung der Allergen-Präparate für
die SIT als Praxisbesonderheit würde die adäquate Versorgung
von Allergie-Patienten verbessern. Professor Czech: „Präparate
für die spezifische Immuntherapie erfüllen die gleichen
Voraussetzungen wie Impflösungen und sollten daher endlich
aus der Richtgrößenprüfung heraus genommen werden!“
Quellen
1.
Klimek, L.: Die SIT als Praxis-Besonderheit.
Allergo Journal 10:461, 2001
2.
KBV und GKV-Spitzenverbände: Empfehlung zu
Richtgrößen vom 21. Februar 2000.
3.
Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Band III Über-, Unter-, Fehlversorgung; Gutachten 2000/2001.
Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen,
2001. www.svr.de